Garantiebedingungen
Garantiebedingungen Klimatech, Stand 01.04.2025
Wir bieten unseren Kunden zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten eine Garantie für unsere Produkte zu den folgenden Garantiebedingungen an.
Diese Garantie ist eine freiwillige Leistung. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gelten unabhängig von dieser Garantie und werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
1 Garantiefall
1.1 Der Garantiefall ist das Auftreten eines Sachmangels (im Folgenden: „Mangel“) gemäß der Definition in § 434 des deutschen BGB, sofern der Mangel bzw. der entsprechende Anspruch nicht ausdrücklich durch die nachfolgende Garantiebedingung von der Garantie ausgenommen ist.
1.2 Kein Garantiefall liegt vor, wenn das jeweilige Produkt sich nicht für die gewöhnlichen Verwendung eignet oder nicht die übliche Beschaffenheit aufweist, die der Käufer unter Berücksichtigung der Art der Sache erwarten kann.
2 Gegenstand der Garantie
2.1 Das Garantieversprechen gilt ausschließlich für Neuware der Firma Klimatech.
2.2 Klimatech gewährt auf die von ihr in den Verkehr gebrachen und montierten Produkte, zugunsten der Endkunden (Betreiber) eine Garantie, deren Laufzeit ab, sofern nicht anders schriftlich vereinbart und auf der Garantieerklärung angegeben, dem auf der Originalrechnung stehenden Datum beginnt.
2.3 Tritt während der Garantiezeit ein Mangel (“Garantiefall”) auf übernimmt Klimatech nach eigener Wahl die Reparatur oder die Neu- /Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache sowie den erforderlichen Aus- und Einbau. Dies beinhaltet die Verpackungs- und die Versandkosten, soweit der Kunde seinen Sitz innerhalb der Bundesrepubilk Deutschland hat oder eine Versandadresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bennent. Kunden mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben die Versand- und Transportkosten vollständig selbst zu tragen.
2.4 Der Anspruchsteller hat aus der Garantie keinen Anspruch auf Lieferung eines mit dem mangelhaften Produkt identischen Produkts. Klimatech behält sich vor, beanstandete Produkte durch Teile zu ersetzen, die die gleiche Funktion erfüllen, ohne mit dem mangelhaften Produkt nach Modell, Typ, Charge, etc. identisch zu sein. Kann Klimatech selbst nicht ein geeignetes Teil als Ersatz liefern, behält sich Klimatech die Lieferung eines Produkts eines Zulieferers sowie alternativ Wertersatz in Geld vor.
2.5 Sofern Klimatech auf Grundlage dieser Garantie eine Neu-/Ersatzlieferung vornimmt, hat der Garantienehmer das Eigentum des beanstandeten Produkts an Klimatech zu übertragen.
2.6 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche werden aufgrund dieser Garantie nicht geschuldet.
3. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Garantieleistungen
3.1 Die Inanspruchnahme der Garantie setzt die Einhaltung der folgenden Punkte voraus:
a) Die Garantie richtet sich sowohl an Verbraucher gem. § 13 BGB als auch an Unternehmer gem. § 14 BGB. Verbraucher in diesem Sinne ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft, zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist, wer die Leistungen im Rahmen seiner selbständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit bestellt und verwendet.
b) Die Garantie wird vom Erstkäufer in Anspruch genommen.
c) Jeder Mangel muss Klimatech unverzüglich in schriftlicher Form (per Brief) oder in Textform (bspw. per E-Mail oder WhatsApp) angezeigt werden. Die spätere Geltendmachung eines Garantieanspruches ist nicht möglich. Die Rügeobliegenheit gegenüber Kaufleuten gem. § 377 ff. HGB bleibt hiervon unberührt.
d) Voraussetzung für die Garantie ist, dass ein bereits erfolgter Einbau und die Inbetriebnahme nachweislich von geschultem Personal eines Fachhandwerkbetriebes durchgeführt worden ist unter Verwendung des dafür vorgesehenen Spezialwerkzeugs und gem. den Einbau- und Wartungsvorschriften von Klimatech. Wenn der Einbau nicht dem allgemein anerkannten Stand der Technik entspricht, bestehen keine Ansprüche aus dieser Garantie, unabhängig vom jeweiligen Ursachenzusammenhang.
e) Alle bereits verbauten Produkte müssen den von Klimatech vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungen und/oder Inspektionen unterzogen worden sein. Für Wartungen, Inspektionen und Reparaturen sind Ersatzteile nach Vorgabe von Klimatech zu verwenden. Dies muss auf Anforderung von Klimatech anhand von entsprechenden Belegen nachgewiesen werden. Sofern der Kunde nachweist, dass die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungen und/oder Inspektionen bzw. die Verwendung anderer als der empfohlenen Ersatzteile für den Garantiefall nicht ursächlich war, bleiben die Garantieansprüche insoweit erhalten.
f) Evtl. vorhandene Schutzsiegel und/oder Siegellack zum Schutz vor unsachgemäßen Eingriffen dürfen nicht verletzt und/oder beschädigt worden sein.
g) Eine Inanspruchnahme der Garantie ist nur unter Vorlage der von uns unterzeichneten Garantieerklärung, welche der Kunde in gedruckter Form erhalten hat, sowie der Originalrechnung möglich. Fehlt es an einem dieser beiden Dokumente sind wir berechtigt, jegliche Garantieleistungen abzulehnen.
3.2 Sollte eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht berücksichtigt bzw. eingehalten werden, behält sich Klimatech vor, den Antrag abzulehnen oder nur Wertersatz zu leisten und dabei einen prozentualen Abzug einzubehalten. Die Höhe des Abzuges liegt im Ermessen von Klimatech, wird jedoch 35 % des Neuwertes nicht übersteigen.
4. Ausschluss von Garantieleistungen
4.1 Die Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist in den nachfolgend bezeichneten Fällen ausgeschlossen, soweit diese für den Eintritt des Defektes kausal geworden sind. Dies umfasst
a) Unsachgemäße Nutzung des Produkts.
b) Nichtbeachtung der in der Gebrauchs- bzw. Bedienungsanweisung vorgeschriebenen Anleitungen oder Hinweisen.
c) Gewöhnlichem Verschleiß. Dies umfasst dabei insbesondere Benutzungsspuren Teile die einem gebrauchsbedingten oder natürlichen Verschleiß unterliegen wie z. B. mechanische Teile oder Batterien.
d) Chemischen, physikalischen oder anderen äußeren Einwirkungen (z. B. Gewalteinwirkung, usw.).
e) Schäden, die durch Natur- und/oder Umwelteinflüsse (z. B. Hochwasser, Frost, Tiere, Baumharze, Sonneneinstrahlung, usw.) entstehen.
f) Veränderungen der ursprünglichen Form und/oder Funktion der Sache.
g) Kratzer, Flecken, Verfärbungen sowie Rost
4.2 Schließlich sind Leistungen im Rahmen dieser Garantie ausgeschlossen, soweit Service- und Reparaturleistungen nicht durch uns, oder einem von uns autorisierten Dienstleister, vorgenommen worden sind.
4.3 Diese Garantie gilt nur für Sachmängel des Produkts und nicht für dadurch verursachte Folgeschäden. Sie besteht zusätzlich zur gesetzlichen Sachmangelhaftung und schränkt keine gesetzlichen Ansprüche, des aus der Garantie Berechtigten, gegen Klimatech bzw. gegen den Verkäufer ein, insbesondere keine Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund.
5. Dauer der Garantie
5.1. Die Garantiedauer beträgt 3 Jahre.
5.2. Der Garantiezeitraum beginnt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart und auf der Garantieerklärung angegeben, ab Rechnungsdatum. Die Garantiedauer wird durch die Geltendmachung eines Garantieanspruches nicht verlängert und nicht erneuert.
5.3 Der Garantiezeitraum endet vorzeitig mit Weiterverkauf oder Weitergabe des Produktes.
6 Keine Garantieverlängerung bei Erhalt von Leistungen aus der Garantie
Die Laufzeit der Garantie verlängert sich nicht durch die Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie. Sie beginnt insbesondere nicht neu zu laufen für Produkte, die aufgrund der Garantie als Ersatz geliefert wurden. Für diese läuft die Restgarantie des ursprünglich gekauften bzw. verbauten Produktes weiter.
7. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
7.1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
7.2 Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
7.3 Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
8 Gesetzliche Gewährleistungsansprüche
Gesetzliche Rechte eines Käufers gegenüber dem Verkäufer wegen etwaiger Mängel der Kaufsache können unentgeltlich in Anspruch genommen und werden von dieser Garantieerklärung nicht berührt. Sie bestehen uneingeschränkt und unabhängig von der Garantie.
9 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich dieser Garantie ist auf Deutschland beschränkt.
10 Garantiegeber
Diese Garantie wird gewährt durch Klimatech, Marienweg 20, 79793 Wutöschingen, Deutschland.